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   FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98   

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FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98 (https://dejure.org/2002,14209)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2002 - 7 K 599/98 (https://dejure.org/2002,14209)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 7 K 599/98 (https://dejure.org/2002,14209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Betriebsaufspaltung; Wesentliche Betriebsgrundlage - Keine Betriebsaufspaltung, wenn das vermietete Grundstück für die Betriebsgesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Betriebsaufspaltung, wenn das vermietete Grundstück für die Betriebsgesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 02.04.1997 - X R 21/93

    Sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung bei Vermietung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98
    Der BFH hat in seinem Urteil vom 2. April 1997 X R 21/93 (BFHE 183, 100, BStBl II 1997, 565) die Rechtsprechung des BFH zur wesentlichen Betriebsgrundlage bei Grundstücksverpachtungen bzw. -vermietungen zusammenfassend dargestellt.

    Eine hinreichende wirtschaftliche Bedeutung ist danach anzunehmen, wenn der Betrieb auf das Grundstück angewiesen ist, weil er ohne ein Grundstück dieser Art nicht fortgeführt werden könnte (BFH-Urteile vom 26. Mai 1993 X R 78/91, BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718; vom 2. April 1997 X R 21/93 in BFHE 183, 100, BStBl II 1997, 565; in BFH/NV 1999, 758).

    Ob dies auch für "reine" Büro- und Verwaltungsgebäude gilt, ist strittig geblieben (zum Streitstand vgl. u.a. BFH-Urteil X R 21/93, a.a.O.; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 18. Aufl., § 15 Rz. 813; offen gelassen im BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 20/98, BFHE 187, 260, BStBl II 1999, 445).

    Ob das der Fall ist, ist nach dem Gesamtbild der Eingliederung des Grundstücks in die innere Struktur des jeweiligen Betriebsunternehmens zu beurteilen (BFH-Urteile X R 21/93, a.a.O.; sowie BFH/NV 1999, 758).

  • BFH, 27.08.1998 - III R 96/96

    Betriebsaufspaltung: Halle als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98
    Von dieser Rechtsprechung gehen auch die übrigen Ertragsteuersenate des BFH aus (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1998 X B 70/98, BFH/NV 1999, 39, und BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 96/96, BFH/NV 1999, 758).

    Eine hinreichende wirtschaftliche Bedeutung ist danach anzunehmen, wenn der Betrieb auf das Grundstück angewiesen ist, weil er ohne ein Grundstück dieser Art nicht fortgeführt werden könnte (BFH-Urteile vom 26. Mai 1993 X R 78/91, BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718; vom 2. April 1997 X R 21/93 in BFHE 183, 100, BStBl II 1997, 565; in BFH/NV 1999, 758).

    Ob das der Fall ist, ist nach dem Gesamtbild der Eingliederung des Grundstücks in die innere Struktur des jeweiligen Betriebsunternehmens zu beurteilen (BFH-Urteile X R 21/93, a.a.O.; sowie BFH/NV 1999, 758).

  • BFH, 26.05.1993 - X R 78/91

    Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98
    Eine hinreichende wirtschaftliche Bedeutung ist danach anzunehmen, wenn der Betrieb auf das Grundstück angewiesen ist, weil er ohne ein Grundstück dieser Art nicht fortgeführt werden könnte (BFH-Urteile vom 26. Mai 1993 X R 78/91, BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718; vom 2. April 1997 X R 21/93 in BFHE 183, 100, BStBl II 1997, 565; in BFH/NV 1999, 758).

    Eine wirtschaftliche Bedeutung ist nach dem Urteil in BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718 insbesondere anzunehmen, wenn das Betriebsunternehmen in seiner Betriebsführung auf das ihm zur Nutzung überlassene Grundstück angewiesen ist, weil.

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98
    Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung - sachliche und persönliche Verflechtung (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63, und ständige Rechtsprechung) und damit eines gewerblichen Unternehmens i.S. von § 15 EStG - liegen im Streitfall nicht vor.
  • BFH, 04.11.1992 - XI R 1/92

    Wesentliche Betriebsgrundlage bei geringer wirtschaftlicher Bedeutung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98
    Keine wesentliche Betriebsgrundlage ist demgemäß ein Betriebsgrundstück, das für das Betriebsunternehmen keine oder nur geringe wirtschaftliche Bedeutung hat (BFH-Urteile vom 4. November 1992 XI R 1/92, BFHE 169, 452, BStBl II 1993, 245; vom 17. November 1992 VIII R 36/91, BFHE 169, 389, BStBl II 1992, 233, jeweils mit Nachweisen).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 20/98

    Betriebsaufspaltung: Faktische Beherrschung beim Ehegattenmodell

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98
    Ob dies auch für "reine" Büro- und Verwaltungsgebäude gilt, ist strittig geblieben (zum Streitstand vgl. u.a. BFH-Urteil X R 21/93, a.a.O.; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 18. Aufl., § 15 Rz. 813; offen gelassen im BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 IV R 20/98, BFHE 187, 260, BStBl II 1999, 445).
  • BFH, 17.11.1992 - VIII R 36/91

    Voraussetzungen für Beurteilung von Grundstücken als Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98
    Keine wesentliche Betriebsgrundlage ist demgemäß ein Betriebsgrundstück, das für das Betriebsunternehmen keine oder nur geringe wirtschaftliche Bedeutung hat (BFH-Urteile vom 4. November 1992 XI R 1/92, BFHE 169, 452, BStBl II 1993, 245; vom 17. November 1992 VIII R 36/91, BFHE 169, 389, BStBl II 1992, 233, jeweils mit Nachweisen).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 75/93

    Betriebsaufspaltung: Lagerhalle als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98
    Zwar hat der BFH ein "besonderes Gewicht für die Betriebsführung" unabhängig vom baulichen Zuschnitt und der örtlichen Lage bei der gebotenen funktionalen Betrachtung auch dann angenommen, wenn das Unternehmen der Betriebsgesellschaft ohne das Gebäude nur bei einer einschneidenden Änderung seiner Organisation fortgeführt werden könnte (vgl. -für Lagerhalle- Urteil in BFH/NV 1995, 597).
  • BFH, 04.12.1997 - III R 231/94

    Gewährung von Investitionszulagen trotz Veräußerung oder Nutzungsüberlassung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98
    Denn auch Bürogebäude können eine besondere wirtschaftliche Bedeutung für das Betriebsunternehmen haben (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1997 III R 231/94, BFH/NV 1998, 1001, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.1998 - X B 70/98

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Wesentlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.01.2002 - 7 K 599/98
    Von dieser Rechtsprechung gehen auch die übrigen Ertragsteuersenate des BFH aus (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1998 X B 70/98, BFH/NV 1999, 39, und BFH-Urteil vom 27. August 1998 III R 96/96, BFH/NV 1999, 758).
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